Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der am weitesten verbreiteten Verletzungen der Menschenrechte. Sie umfasst viele Formen von Gewalt: z. B. häusliche Gewalt, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Zwangsheirat und Kinderehe, Genitalverstümmelung, Stalking, Zwangsprostitution oder sexuelle Belästigung.
2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention ratifiziert, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit klaren Worten definiert die Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen als Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung und verdeutlicht, dass der häuslichen Gewalt systematisch begegnet werden muss. Die Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, verpflichten sich zu einem offensiven Vorgehen gegen jegliche Form der Gewalt gegen Frauen.
Dabei sind in erster Linie Maßnahmen aus den Bereichen Gewaltschutz und Gewaltprävention erforderlich. Aber auch eine aktive Gleichstellungspolitik wird laut der Istanbul-Konvention als Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen betrachtet. Im Rahmen des Gewaltschutzes sind zur Unterstützung betroffener Frauen flächendeckende Beratungseinrichtungen nötig. Außerdem muss die Zahl der Frauenhausplätze erheblich ausgebaut werden, um dem Bedarf gerecht zu werden. Ebenso sind präventive Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kinder auszubauen. Auch der Ausbau von Täterberatungsstellen ist ein wichtiges Thema, denn Täterarbeit ist Opferschutz.
Viele Opfer schweigen aus Scham oder aus Angst vor weiterer Gewalt – oder in dem Glauben, dass sie nicht zu ihrem Recht kommen. Sogenannte „Dunkelfeldstudien“ belegen, dass die Dunkelziffer bei Straftaten von sexualisierter Gewalt erheblich höher ist. In Niedersachsen wurden 2014 beispielsweise nur 7 Prozent der Sexualstraftaten angezeigt, aber 94 Prozent der Autodiebstähle.